Mitgliedschaft
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Liebe Sportlerin, lieber Sportler, Das Team des MTV Itzehoe freut sich über Ihr Interesse an unserem Verein. Wir bieten Ihnen unter der Leitung qualifizierter Fachkräfte ein umfangreiches Sportangebot in allen Stadtteilen Itzehoes und würden uns freuen, Sie in einer unserer Übungsstunden begrüßen zu dürfen. Um Verwaltungskosten zu sparen, bitten wir Sie, eine Einzusermächtigung zu unterschreiben. Der Beitrag wird vierteljährlich im ersten Monat der Zahlungsperiode abgerufen. Dieses Verfahren erspart auch Ihnen Zeit sowie eine ständige Terminüberwachung. Außerdem ist die Abbuchung für Sie ohne Risiko, weil: 1. Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können. 2. Sie das Recht haben, die Wiedergutschrift eines bereits abgebuchten Betrages über die Bank zu verlangen, wenn die Abbuchung zu Unrecht erfolgt sein sollte. Des weiteren bitten wir Sie, den unten abgebildeten Auszug aus der Vereinssatzung zur Kenntnis zu nehmen. Das Beitrittformular liegt als Textdatei zum Download bereit. Mit freundlichem Gruß und vielen Dank für Ihr Verständnis MTV Itzehoe
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Auszug aus der Satzung des MTV von 1858 Itzehoe e.V. (in Kurzfassung)
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| § 2 | (1) | Vereinszweck ist die Förderung des Sports, insbesondere durch |
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| (6) | Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. | |
| § 5 | (1) | Jede natürliche und juristische Person kann ordentliches Mitglied des Vereins werden. |
| (2) | Jugendliche bedürfen zum Erwerb der Mitgliedschaft der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. | |
| §5 | (C.1) | Die Mitglieder sind uneingeschränkt stimmberechtigt mit Eintritt der Volljährigkeit. |
| (B.1) | Die Mitgliedschaftendet mit dem Tod, durch Austritt, durch Ausschluß. | |
| (B.2) | Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. | |
| (B.3) | Bei nachgewiesenem Wohnsitzwechsel über die Grenzen des Kreises Steinburg hinaus, hat das Mitglied das Recht, zum Ende des laufenden Quartals seinen Austritt in schriftlicher Form zu erklären. | |
| (B.4) | Die Begleitperson zum Eltern - Kind - Turnen hat das Recht, zum Ende des Quartals, in dem das Kind dieser Gruppe entwachsen ist, seinen Austritt zu erklären. | |
| §6 | (1) | Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühr, eventuelle Umlagen und Sonderbeiträge werden vom Vorstand festgelegt. |
| Sie betragen derzeit: |
| Aufnahmegebühr |
1 Monatsbeitrag
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| Monatsbeiträge in Euro: |
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| für Personen bis 18 Jahre |
9,50 €
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| für Personen über 18 Jahre |
16,00 €
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| für Familien |
32,00 €
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| Eltern - Kind - Turnen je Person |
9,50 €
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| 3. Kind im Verein |
8,00 €
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| ab dem 4. Kind im Verein sind das 4. Kind und alle weiteren |
beitragsfrei
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| Mitglieder, die nach Volljährigkeit noch Schüler sind oder sich in der Berufsausbildung befinden |
9,50 €
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| Ballettabteilung zusätzlich Teilnehmer / Monat - 1.Kind |
10,00 € |
| Ballettabteilung zusätzlich Teilnehmer / Monat - 2.Kind |
8,00 € |
| Ballettabteilung zusätzlich Teilnehmer / Monat - 3.Kind |
5,00 € |
| Ballettabteilung zusätzlich Teilnehmer / Monat - Erwachsene |
10,00 € |
| Schwimmschule (Nichtschwimmer) | 5,00 € |
| Capoeira | 5,00 € |
| Sozialstaffelbeiträge Erwachsene | 10,00 € |
| Sozialstaffelbeiträge Kinder | 6,50 € |
| Sozialstaffelbeiträge Familien | 22,00 € |
| Wandergruppe | 55,00 € |
| auswärtige Fördermitglieder | 35,00 € |
| §9 | (1) | Die ordentliche Mitgliedsversammlung findet einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt. |
| §10 | (2) | Der Verein haftet nicht für Sachen, die Mitgliedern während der Nutzung eines Verinsangebotes abhanden kommen oder beschädigt werden. |
| (3) | Der Verein darf über zurückgelassene oder gefundene Sachen verfügen, wenn diese nicht nach einer Frist von 3 Monaten zurückgefordert wurden. |
Hinweise zur Beitragszahlung Die Beiträge, Aufnahmegebühren, evtl. Umlagen und Sonderbeiträge werden lt. § 6 der Satzung vom Vorstand festgelegt. § 1 Beitragssätze ab 01.04.2010: Erwachsene EUR mtl. 16,00 Kinder/Jugendliche EUR mtl. 9,50 Azubis, Wehrdienstpfl. EUR mtl. 9,50 3. Kind einer Familie EUR mtl. 8,00 ab dem 4. Kind beitragsfrei Familien EUR mtl. 32,00 Bei Nutzung folgender Angebote werden pro Person monatliche Zusatzbeiträge erhoben: Schwimmschule ( nur Nichtschwimmer ), Capoeira: 5,- €; Ballettabteilung: 1.Kind 10,- €, 2. Kind: 8,- €, 3. Kind: 5,- €; Erwachsene: 10,- €. Wandergruppe EUR jährl. 55,00 auswärt. Fördermitglieder EUR jährl. 35,00 Sozialhilfeempfänger: Erwachsene EUR mtl. 10,00 Kinder/Jugendliche EUR mtl. 6,50 Familien EUR mtl. 22,00 Aufnahmegebühr: 1 Monatsbeitrag ( alle Beitragsgruppen )
§ 2 Eine kostenlose, ruhende Mitgliedschaft ist auf Antrag bei der Geschäftsführung möglich bei: a. Auslandsaufenthalt b. Schwangerschaft c. Vorstandsbeschluss
§ 3 Beitragsermäßigung kann bei der Geschäftsführung beantragt werden: a. von Sozialhilfeempfängern bei Vorlage eines Sozialhilfepasses. b. bei Einzelmitgliedschaften von Schüler über 18 Jahren, Studenten, Azubis oder Wehr- oder Ersatzdienstleistenden, sofern sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. c. von volljährig gewordenen Kindern in einer Familienmitgliedschaft, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden oder Wehr- oder Ersatzdienst leisten. Die Nachweise sind entsprechend ihrer Gültigkeit neu zu erbringen. Wird nach erstmaliger Gewährung einer Beitragsermäßigung von dem betroffenen Mitglied keine Anschlussbescheinigung eingereicht, die eine Fortsetzung der Beitragsermäßigung rechtfertigt, erfolgt ohne Benachrichtigung durch die Geschäftsstelle eine Umstellung auf den vollen Beitragssatz. Rückstufung wird erst ab dem Folgequartal nach Vorlage des Nachweises vorgenommen.
§ 4 Fälligkeit Die Beiträge sind unaufgefordert im voraus zu Beginn eines Quartals, d.h. zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines Jahres, zu bezahlen. Kommt das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, gerät es ohne Mahnung in Zahlungsverzug und die Forderung kann eingeklagt werden. Für jede Beitragsrechnung wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 3,00 fällig.
§ 5Volljährigkeit Die bestehende Mitgliedschaft eines minderjährigen Kindes endet nicht mit Eintritt der Volljährigkeit. Die Beitragspflicht besteht weiterhin und endet durch satzungsgemäße Kündigung.
§6 Kündigung Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.
Der Vorstand
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